Die EU-Mehrwertsteuerreform kommt –
Das müssen Sie ab dem 01.01.2020 beachten
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
die Umsatzsteuer ist die Steuerart, die zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) am stärksten harmonisiert wurde. Das Mehrwertsteuersystem der EU hat sich inzwischen jedoch in vielerlei Hinsicht überholt. Deshalb hat die EU-Kommission umfangreiche Reformvorschläge auf den Weg gebracht, die ohne Zweifel als die weitestgehenden Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer in den letzten 25 Jahren angesehen werden können.
Die ersten Neuerungen bei der Umsatzsteuer sollen schon ab dem 01.01.2020 gelten. Deshalb möchten wir Sie darüber informieren, was auf Sie zukommen wird und was Sie ab dem 01.01.2020 unbedingt beachten müssen.
Als Unternehmer sollten Sie sich zeitnah mit diesen Änderungen befassen, denn fast alle Unternehmen, die Warenbewegungen innerhalb der EU tätigen, sind von den Änderungen betroffen.
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