Aktuelle Mandanteninformation 12/2022
18.11.2022
Aktuelle Mandanteninformation 12/2022
Entwurf eines BMF-Schreibens: Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für GaslieferungenDas Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 22.09.2022 den Entwurf eines Schreibens zur befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz veröffentlicht. Der Entwurf basiert auf dem geplanten Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz. Mit diesem Gesetz wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz befristet vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 von 19 % auf 7 % gesenkt. Das Gesetz befand sich Anfang Oktober 2022 allerdings noch im Gesetzgebungsverfahren. Das Schreiben wird bereits im Entwurf zur Verfügung gestellt, um den betroffenen Unternehmen erste Hinweise dazu zu vermitteln, wie mit der Umsatzsteuersatzänderung umzugehen ist. Die Finanzverwaltung geht insbesondere auf Fragen zu Anwendungsbereich und Anwendungsbeginn, Vereinfachungsregelungen, Abrechnungen auf Grundlage des Gastages, Abschlagszahlungen, zu hohem Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette und der Rückumstellung zum 01.04.2024 näher ein. Bereits am 07.09.2022 hatte das BMF eine Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz veröffentlicht. Das Bundeskabinett hatte am 14.09.2022 die Formulierungshilfe beschlossen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz soll danach nur für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz gelten. Nicht ermäßigt besteuert wird die Lieferung von Gas über andere Vertriebswege (z.B. Tankwagen oder Kartuschen). Hinweis: Die Bundesregierung geht davon aus, dass die steuerpflichtigen Unternehmen die Umsatzsteuersenkung an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Der Entwurf des Schreibens ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
[ nach oben ] Einnahmenüberschussrechnung: Neue Vordrucke bzw. Formulare für die Erklärungen 2022Das Bundesfinanzministerium hat im September 2022 die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften für das Jahr 2022 bekanntgegeben. Zudem hat es die dazugehörigen Anleitungen veröffentlicht. Die Einnahmenüberschussrechnung ist elektronisch durch authentifizierte Datenfernübertragung zu übermitteln. Auf Antrag kann das Finanzamt auf die Übermittlung der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. Das gilt jedoch nur in Härtefällen. Dann sind die Papiervordrucke zur Anlage EÜR zu verwenden. Notwendiger Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung sind die Anlage AVEÜR sowie bei Mitunternehmerschaften die entsprechenden Anlagen. Sofern die im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen den Betrag von 2.050 EUR übersteigen, sind bei Einzelunternehmen die in der Anlage SZ enthaltenen Angaben ebenfalls notwendiger Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung und daher an das Finanzamt zu übermitteln. In der Anlage LuF schließlich können die Richtbeträge für Weinbaubetriebe und pauschale Betriebsausgaben für Holznutzungen geltend gemacht werden. Hinweis: Für die authentifizierte Übermittlung ist ein Zertifikat erforderlich, welches nach Registrierung unter www.elster.de ausgestellt wird. Der Registrierungsvorgang dauert etwa zwei Wochen.
[ nach oben ] Bei Minijobs zu beachten: Neue Verdienstgrenze 520 EUR pro MonatMinijobber können seit dem 01.10.2022 bis zu 520 EUR im Monat verdienen, also 70 EUR mehr als bisher. Dies geht aus dem im Sommer verabschiedeten Mindestlohnerhöhungsgesetz hervor. Zugleich stieg zum 01.10.2022 auch der Mindestlohn von 10,45 EUR auf 12,00 EUR pro Stunde. Aufgrund der Anhebung der monatlichen Verdienstgrenze führt der erhöhte Mindestlohn nicht dazu, dass Minijobber ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, um mit ihren "teureren" Arbeitsstunden innerhalb der monatlichen Obergrenze zu bleiben. Sie können - wie bisher - rund zehn Stunden pro Woche arbeiten, ohne dass die neue Verdienstgrenze überschritten wird (43,33 Stunden im Monat). Verdienen sie mehr als den Mindestlohn von 12 EUR, reduziert sich die Stundenzahl entsprechend. Hinweis: Gesetzlich geregelt ist neuerdings auch, dass der Minijob-Status künftig nicht mehr gefährdet ist, wenn der Mindestlohn weiter steigt. Die Verdienstgrenze wurde dynamisch angepasst. Das heißt: Wird der Mindestlohn angehoben, steigt auch die Minijob-Grenze. Minijobber dürfen in einzelnen Monaten des Jahres auch mehr als 520 EUR verdienen, wenn insgesamt für das Arbeitsjahr durchschnittlich die Verdienstgrenze eingehalten wird. Ein Minijob hat insbesondere steuerliche Vorteile, da nur 2 % pauschale Lohnsteuer fällig werden. In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer. Minijobber müssen zudem keine Beiträge für Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Nur für die Rentenversicherung müssen sie einen Teil der Beiträge selbst übernehmen. Sie können sich allerdings von den Pflichtbeiträgen befreien lassen. Und zu guter Letzt muss der Verdienst aus einem Minijob bei gewählter pauschaler Lohnversteuerung nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
[ nach oben ] Doppelte Haushaltsführung: Familienheimfahrten mit Dienstwagen sind auch bei Zuzahlung nicht abziehbarWer aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt führt, kehrt meist regelmäßig an seinen Erstwohnsitz zurück. Das Finanzamt trägt diesem Umstand Rechnung, indem es die Kosten für eine Heimfahrt pro Woche als Werbungskosten anerkennt. Das Einkommensteuergesetz sieht für diese sogenannten Familienheimfahrten den Ansatz der Entfernungspauschale vor. Diese beträgt 0,30 EUR je Entfernungskilometer (ab dem 21. Kilometer: 0,35 EUR im Jahr 2021 bzw. 0,38 EUR ab 2022). Nutzt der Arbeitnehmer einen Dienstwagen, lässt das Einkommensteuergesetz jedoch keinen Werbungskostenabzug zu. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung rechtfertigt sich dieses Abzugsverbot dadurch, dass Arbeitnehmer für die Dienstwagennutzung zu wöchentlichen Heimfahrten spiegelbildlich auch keinen (steuererhöhenden) geldwerten Vorteil versteuern müssen. Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs dürfen Familienheimfahrten mit einem Dienstwagen auch dann nicht steuermindernd abgesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer eine Zuzahlung für die außerdienstliche Fahrzeugnutzung leisten muss. Ob ein Nutzungsentgelt gezahlt wird oder individuelle Kfz-Kosten selbst getragen werden, ist nach dem Urteil unerheblich. Hinweis: Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung können Arbeitnehmer auch die Kosten für jeweils eine Fahrt zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung in der Einkommensteuererklärung abrechnen. Hierfür sieht das Gesetz einen Abzug von 0,30 EUR pro tatsächlich gefahrenem Kilometer vor. Allerdings lehnen die Finanzämter auch für diese Fahrten einen Kostenabzug ab, wenn der Arbeitnehmer einen Dienstwagen nutzt.
[ nach oben ] Berufsstart: Steuererklärung für Auszubildende kann sich lohnenRund eine halbe Million Jugendliche haben im September 2022 ihre Ausbildung, Lehre oder ihr duales Studium angetreten. Da die Ausbildungsvergütung in der Regel jährlich ansteigt, fallen irgendwann Steuern und Abgaben an: Ab einem Monatslohn von 1.200 EUR werden Lohnsteuer, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttolohn abgezogen. Hinweis: Ob im individuellen Fall Steuern einbehalten worden sind, kann der monatlichen Lohnabrechnung wie auch der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung entnommen werden. Bei aller Freude über das erste Gehalt sollten Azubis nicht vergessen, ihre beruflich veranlassten Kosten zu dokumentieren: Wer Lohnsteuer zahlt, kann sich diese oder einen Teil davon später über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung zurückholen. Je mehr Werbungskosten dann geltend gemacht werden können, desto besser. Absetzbar sind beispielsweise Bewerbungskosten, Prüfungsgebühren und Arbeitsmittel, die für die Ausbildung benötigt werden. Darunter fallen - je nach Berufsbild - Fachbücher, Fachzeitschriften, Büromaterialien, spezielle Software, berufsspezifisches Werkzeug oder Arbeitskleidung. Für die Wege zur ersten Tätigkeitsstätte kann zudem die Pendlerpauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer (0,38 EUR ab dem 21. Entfernungskilometer) abgesetzt werden. Für berufliche Auswärtstätigkeiten lassen sich Reisekosten geltend machen. Sollte die Ausbildungsstelle weit entfernt vom Elternhaus liegen und ein Umzug notwendig geworden sein, kann die Umzugskostenpauschale für Auszubildende in Höhe von 177 EUR angesetzt werden. Hatte der Azubi vor dem Umzug bereits eine eigene Wohnung, dann gibt es die reguläre Umzugskostenpauschale in Höhe von 886 EUR. Unter Umständen können auch die Kosten einer doppelten Haushaltsführung beim Finanzamt abgerechnet werden. Darunter fallen dann insbesondere Kosten für die Zweitwohnung (samt Möbeln und Hausrat) und regelmäßige Familienheimfahrten. Wer aus der Familienversicherung freiwillig ausgetreten ist, kann zudem Versicherungsbeiträge für seine eigene Kranken-, Pflege-, Unfall-, Haftpflicht- oder Krankenzusatzversicherung in die Steuererklärung eintragen. Wie bei jedem anderen Arbeitnehmer können zudem Spenden, Handwerkerkosten und außergewöhnliche Belastungen, z.B. Kosten für eine neue Brille, angesetzt werden. Die Abgabe einer Steuererklärung ist in der Regel bei Azubis nicht verpflichtend, es sei denn, sie verdienen nebenbei noch weiteres Geld und überschreiten so den Grundfreibetrag von derzeit 10.347 EUR (z.B. mit Einkünften aus Mietobjekten oder einer selbständigen Tätigkeit). Hinweis: Die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung ist innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist möglich. Die Steuererklärung für 2022 muss also erst am 31.12.2026 beim Finanzamt vorliegen. Wer früher abgibt, bekommt seine Steuererstattung aber früher. Je mehr Zeit verstreicht, desto höher ist zudem das Risiko, dass man als Steuerzahler seine beruflichen Kosten des (Alt-)Jahres nicht mehr rekapitulieren kann.
[ nach oben ] Steuerfreier Immobilienverkauf: Selbstnutzung im Verkaufsjahr unentbehrlich - also nicht zu früh ausziehen!Werden Immobilien des Privatvermögens vor Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist veräußert, muss der realisierte Wertzuwachs als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuert werden, so dass häufig ein erheblicher Steuerzugriff erfolgt. Besteuert wird der erzielte Veräußerungspreis abzüglich der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Immobilie und abzüglich der anfallenden Werbungskosten. Keine Versteuerung muss hingegen erfolgen, wenn die Immobilie zuvor selbstgenutzt worden ist. Hierfür muss eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken entweder
vorgelegen haben. Der Bundesfinanzhof hat sich in einem neuen Beschluss mit der zweiten Fallvariante auseinandergesetzt und erneut entschieden, dass eine Selbstnutzung "im Veräußerungsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren" bereits dann vorliegt, wenn die Selbstnutzung
Im zugrundeliegenden Fall hatte allerdings im Jahr der Veräußerung gar keine Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken mehr stattgefunden, so dass sich der klagende Immobilienbesitzer nicht mehr auf die Steuerbefreiung wegen Selbstnutzung berufen konnte. Hinweis: Für den steuerfreien Verkauf einer Immobilie innerhalb der Zehnjahresfrist ist also zumindest ein zusammenhängender Selbstnutzungszeitraum von einem Jahr und zwei Tagen erforderlich, der sich über drei Kalenderjahre erstreckt und im Veräußerungsjahr endet. Wer einen Immobilienverkauf plant, sollte also darauf achten, dass die Selbstnutzung erst im Veräußerungsjahr endet.
[ nach oben ] Grundstückskauf: Auch auf Erschließungskosten kann Grunderwerbsteuer anfallenBei Immobilienkäufen muss in Deutschland eine Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 % und 6,5 % gezahlt werden. Der Prozentsatz variiert je nach Bundesland. Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung, bei einem Grundstückskauf ist das der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Hinweis: Als Gegenleistung erfasst werden alle Leistungen des Erwerbers, die dieser für den Grundstückserwerb aufbringt. Aus grunderwerbsteuerlicher Sicht ist entscheidend, in welchem Zustand die Kaufvertragsparteien das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs gemacht haben. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich nun mit der Frage befasst, wann Erschließungskosten in die grunderwerbsteuerliche Gegenleistung einzubeziehen sind. Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Immobiliengesellschaft ein noch unerschlossenes Grundstück veräußert, das von ihr aber nach den vertraglichen Regelungen noch zu erschließen war. Die Erschließungskosten waren zwar im Kaufpreis enthalten, jedoch nicht gesondert ausgewiesen. Der Käufer wollte vor dem BFH erreichen, dass die Erschließungskosten aus der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage herausgenommen werden. Er argumentierte, dass Kaufvertrag und Erschließungsvertrag rechtlich selbständig seien. Das Finanzamt besteuerte hingegen den Gesamtkaufpreis und erklärte, dass Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück im erschlossenen Zustand gewesen sei. Der BFH entschied, dass das Finanzamt zu Recht den Gesamtkaufpreis besteuert hatte. Ob Erschließungskosten zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung gehören, richtet sich danach, in welchem Zustand ein Grundstück zum Gegenstand des Erwerbsvorgangs gemacht wurde. Haben die Vertragsparteien - wie im Urteilsfall - geregelt, dass ein vom Veräußerer noch zu erschließendes Grundstück verkauft wird, gehören die im Kaufpreis enthaltenen Erschließungsbeiträge zum Entgelt für den Grundstückserwerb. Gleiches gilt, wenn ein bereits tatsächlich erschlossenes Grundstück veräußert wird. Hinweis: Anders ist der Fall gelagert, wenn ein unerschlossenes Grundstück veräußert wird und der Käufer gleichzeitig einen Erschließungsvertrag mit einem privaten Erschließungsträger abschließt, um das Grundstück auf seine Kosten erschließen zu lassen. In diesem Fall stehen Kauf- und Erschließungsvertrag nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung selbständig nebeneinander, so dass sich die Grunderwerbsteuer nur auf den Kaufpreis für das unerschlossene Grundstück erstrecken darf.
[ nach oben ] Pflegepauschbetrag in der Einkommensteuererklärung: Pflege muss persönlich, häuslich und unentgeltlich seinWer eine pflegebedürftige Person pflegt, kann entweder die tatsächlich entstandenen Pflegekosten oder einen Pflegepauschbetrag als außergewöhnliche Belastung in der eigenen Einkommensteuererklärung geltend machen. Der Abzug der tatsächlich entstandenen Pflegekosten setzt voraus, dass der entstandene Aufwand gegenüber dem Finanzamt einzeln nachgewiesen werden kann - es müssen also Belege, Quittungen und Rechnungen gesammelt werden. Soll hingegen der Pflegepauschbetrag zum Ansatz kommen, gilt dieses Nachweiserfordernis nicht. Weiterer Vorteil der Pauschale: Während die tatsächlichen Kosten vom Finanzamt um eine zumutbare Belastung (Selbstbehalt) gekürzt werden, kann die Pauschale ungekürzt beansprucht werden. So wirkt sie sich ab dem ersten Euro steuermindernd aus. Seit 2021 liegt der Pauschbetrag für die Pflege von Personen mit dem Pflegegrad 2 bei 600 EUR und für die Pflege von Personen mit dem Pflegegrad 3 bei 1.100 EUR. Bei den Pflegegraden 4 und 5 oder im Falle der Hilflosigkeit der gepflegten Person wird ein Pauschbetrag von 1.800 EUR abgezogen. Der Fiskus gewährt stets den vollen Pauschbetrag - es erfolgt keine zeitanteilige Kürzung, wenn die Pflegegrade erst im Laufe des Jahres neu entstehen oder entfallen. Verbessert oder verschlechtert sich der Pflegegrad während eines laufenden Jahres, kommt die jeweils höhere Pauschale für das ganze Jahr zum Tragen. Drei zentrale Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Pflege-Pauschbetrag beansprucht werden kann:
Hinweis: Um die Pflegepauschale zu erhalten, muss in der eigenen Einkommensteuererklärung die Steueridentifikationsnummer des Pflegebedürftigen angegeben werden. Weiterhin muss eine Bescheinigung der zuständigen Pflegekasse über den Pflegegrad (Stufe 2 bis 5) oder eine Kopie eines Schwerbehindertenausweises vorliegen. In der Regel prüft das Finanzamt nur bei Erstanträgen, ob alle genannten Kriterien erfüllt sind.
[ nach oben ] Entlastung von Familien: Kindergeld, Freibeträge & Co. im ÜberblickKinder bereichern das Leben, kosten aber auch Geld. Zum Glück greift der Staat Eltern mit steuerlichen Vergünstigungen unter die Arme. Wenn ein Steuerjahr zu Ende geht, ist das für den Einkommensteuerzahler eine gute Gelegenheit zu rekapitulieren, was genau ihm eigentlich zusteht und ob sich dies in seiner kommenden Steuererklärung abbilden lässt.
[ nach oben ] Jahresendspurt: Diese Tipps drücken die EinkommensteuerAuch wenn die entsprechende Steuererklärung erst im Jahr 2023 einzureichen ist: In den letzten Wochen des alten Jahres können Steuerzahler noch ein paar wichtige Weichen stellen, um ihre Einkommensteuerbelastung für 2022 zu senken:
[ nach oben ] |