Außergewöhnliche Belastung: Können Kosten für die Abnehmspritze abgesetzt werden?

10.05.2026

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Einkommensteuer

Werbungskosten: Aufwendungen eines Lkw-Fahrers

Als Arbeitnehmer können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung Werbungskosten geltend machen. Dazu gehören etwa die Kosten für Fahrten zwischen Ihrem Zuhause und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte, die grundsätzlich mit der Entfernungspauschale abgegolten sind. Doch was gilt, wenn keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt? In diesem Fall können die Fahrtkosten mit den tatsächlich gefahrenen Kilometern berücksichtigt werden. Im Streitfall musste das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) entscheiden, in welcher Höhe die Fahrtkosten eines Lkw-Fahrers steuerlich anzuerkennen sind.

14.05.2026

Einkommensteuer

Verabschiedung eines Arbeitnehmers: Feier des Arbeitgebers löst keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn aus

Trägt der Arbeitgeber die Kosten für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung seines Arbeitnehmers in den Ruhestand, führen diese Kosten nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt - dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden. Geklagt hatte ein Geldinstitut, das einen Empfang in seinen Geschäftsräumen veranstaltet hatte, um den scheidenden Vorstandsvorsitzenden zu verabschieden und gleichzeitig seinen Nachfolger vorzustellen.

11.05.2026

Einkommensteuer

Modernisierung von Gebäuden: Finanzverwaltung grenzt Erhaltungsaufwand schärfer von Anschaffungs- und Herstellungskosten ab

Bei der Modernisierung von Mietobjekten sind Vermieter naturgemäß sehr daran interessiert, die anfallenden Kosten sofort als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzuziehen. Dies gelingt ihnen jedoch nur, wenn die Kosten steuerlich als Erhaltungsaufwendungen anerkannt werden. Gehört der Aufwand hingegen zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Immobilie oder (wegen einer überschrittenen 15-%-Grenze innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung) zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten, ist er nur über die Gebäudeabschreibung abziehbar - bei Wohngebäuden häufig nur mit 2 % oder 3 % pro Jahr (bei linearer Abschreibung).

10.05.2026