Juristische Personen des öffentlichen Rechts: Neue Vordrucke zur umsatzsteuerlichen Erfassung
14.05.2026
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 23.02.2026 neue Vordrucke zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) veröffentlicht. Dieses Schreiben ersetzt das Schreiben vom 28.07.2022. Die neuen Vordrucke umfassen:
- FsEjPöR: Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von jPöR
- FsEOE: Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder
- FsEjPöR Ausfüllhilfe
- FsEOE Ausfüllhilfe (§ 18 Abs. 4f Umsatzsteuergesetz)
Die Nutzung der neuen Fragebögen ist freiwillig. Sofern sich die für die umsatzsteuerliche Erfassung erforderlichen Informationen aus anderen Unterlagen, etwa landesspezifischen Fragebögen, ergeben, wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn auf die Verwendung der neuen Vordrucke verzichtet wird.
Hinweis: Die Vordrucke sind auf Basis der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Diese stehen auf der Homepage des BMF zur Verfügung. Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
| Information für: | Unternehmer |
| zum Thema: | Umsatzsteuer |
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